ANLEGERRECHTE24
 

CO.NET
Verbrauchergenossenschaft eG


15.02.2024:

ERNEUT VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

Mit Beschluss des Amtsgerichts Stade vom 15.02.2024 wurde erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Bremen bestellt.

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen der Insolvenz auf Inhaber der Genossenschaftsanteile nehmen Sie kostenlos und unverbindlich mit unserer Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Kontakt auf - entweder über das unten stehende KONTAKTFORMULAR oder per E-Mail an:

 CONET@dr-greger.de.


Was ist "Co.Net"?

Die Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG mit Sitz in Tostedt bei Hamburg bietet Anlegern seit dem Jahr 2001 Genossenschaftsanteile an. Die erworbenen Genossenschaftsanteile sollten dazu verwendet werden, um in Sachwerte mit vorhersehbaren Einnahmen zu investieren. So warb die Genossenschaft nicht nur mit Einkaufsvorteilen sondern auch mit Ausschüttungen in Höhe von bis zu 7% jährlich. Um Mitglied zu werden, mussten Anleger mindestens 4 Geschäftsanteile kaufen, wobei eine Vollmitgliedschaft bereits ab dieser Mindestanzahl möglich war. Die Mindesthaltezeit für diese Anteile betrug fünf Jahre. Die Kosten für den Kauf dieser Anteile beliefen sich sich auf 10 % der investierten Summe pro Anteil.

Co.Net wurde in den vergangenen Jahren mehrmals als "Wachstumschampion" ausgezeichnet. Mittlerweile hat die Genossenschaft jedoch mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Herausforderungen zu kämpfen.



Probleme mit der BaFin

Die Probleme begannen, als die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von eigenen Genossenschaftsanteilen untersagte, da die Genossenschaft über keinen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt verfügte. Die BaFin begründete dies damit, dass die Verträge mit der CO.NET eG eine Vermögensanlage darstellen würden. Daher sei die Genossenschaft dazu verpflichtet, für diese Kapitalanlage einen Prospekt zu veröffentlichen, der die Anleger u.a. vollständig über die Risiken der Kapitalanlage aufklärt. Da die Co.Net eG nicht in der Lage war, einen derartigen Prospekt zu erstellen, führte die Untersagung zu einem abrupten Ende des rapiden Wachstums der Genossenschaft der vergangenen Jahre.


Finanzielle Herausforderungen und Verzögerungen

In Folge dessen traten finanzielle Schwierigkeiten zutage. Neben der Verringerung der jährlichen Ausschüttungen zeigt sich das auch darin, dass fällige Rückzahlungen von Einlagen an die Genossen über ein Jahr lang immer wieder verschoben wurden und bis heute nicht geleistet wurden, obwohl die Rückzahlung fest vereinbart war.


Erklärungsversuche von Co.Net

Die Genossenschaft führt die Verzögerung teilweise auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurück, da die Einnahmen aus der Vermietung von Ferienimmobilien in Spanien aufgrund der monatelangen Einschränkungen drastisch gesunken seien. Zudem habe die Genossenschaft nach einem Artikel des "Stader Tageblatts" vom 23.02.2023 über drei Millionen Euro Steuerschulden, die unter anderem aus Gewerbesteuer-Nachzahlungen aus den Jahren 2018 und 2019 resultieren. Laut Aussage des Co.Net-Vorstandsvorsitzenden und Mitbegründers Thomas Lindberg habe es beim Finanzamt unterschiedliche Sichtweisen zur Abführung von Kapitalertragssteuer gegeben.


Ungewisse Lage für Mitglieder

Die Mitglieder, die ihre Genossenschaftsanteile gekündigt haben, warten immer noch auf die Rückzahlung ihrer Mitgliederguthaben. Die Genossenschaft verschiebt die Rückzahlungen immer wieder und hat bisher keinen klaren Wert mitgeteilt, der den Mitgliedern zurückgezahlt wird. Dies führt zur Besorgnis, da die meisten Mitglieder davon ausgegangen waren, dass sie am Ende zumindest die ursprünglich eingezahlte Einlage zurückerhalten würden.


Sind auch Sie Mitglied der Co.Net-Genossenschaft?

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