ANLEGERRECHTE24
 

KLAGE von P&R-Insolvenzverwalter erhalten?

Werden aktuell auch von Ihnen Mietauszahlungen und Rückkaufswerte zurückgefordert?
Beachten Sie zur Vermeidung rechtlicher Nachteile unbedingt die gerichtlich gesetzten Fristen!

Die Hinzuziehung eines hierauf spezialisierten Rechtsanwalts ist erforderlich.

Wir sind spezialisiert auf P&R und diese Art von Fällen.


Wurde auch Ihnen die Klage des P&R-Insolvenzverwalters zugestellt?

Verpassen Sie keine Fristen!

Mit der Zustellung der Klage wird Ihnen durch das Gericht eine Frist von

ZWEI WOCHEN

für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft gesetzt. Die Einhaltung dieser Frist ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sehr wichtig. Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an denen die Klage zugestellt wird. Für die Zustellung ist das Datum auf dem gelben Zustellungskuvert entscheidend:


Senden Sie uns daher umgehend zur Vermeidung von Nachteilen für Sie die Unterlagen zu!


ACHTUNG:
Vor den Landgerichten besteht Anwaltszwang!

Liegt der Streitwert des Verfahrens über 5.000,- EUR (wie dies meist der Fall ist), ist das Landgericht zuständig. Vor Landgerichten müssen Sie sich zwingend anwaltlich vertreten lassen.

Die Anwälte der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen übernehmen bundesweit die Vertretung betroffener P&R-Anleger.


Lassen Sie sich von unseren Experten vertreten!

Die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die seit vielen Jahren intensiv mit dem Themenkomplex "P&R" vertraut ist  und über tausend P&R-Anleger anwaltlich vertritt, sieht gute Chancen, sich gegen die Rückforderung des P&R-Insolvenzverwalters erfolgreich zur Wehr zu setzen. Mehrere Gerichte haben vergleichbare Klagen des Insolvenzverwalters bereits zurückgewiesen - sowohl bezüglich der garantierten Mietauszahlungen als auch bezüglich der in Aussicht gestellten Rückkaufswerte am Ende der meist 5-jährigen Vertragslaufzeit des Kauf- und Verwaltungsvertrags.

Sind auch Sie an der gerichtlichen Vertretung durch die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen interessiert, senden Sie bitte umgehend die untenstehenden Unterlagen per E-Mail an

p-und-r-klage@dr-greger.de


Benötigte Unterlagen:

1. Gelbes Kuvert mit Zustellungsdatum
2. Verfügung des Gerichts
3. Klage des Insolvenzverwalters
4. Anlagen des Insolvenzverwalters

Nach Zugang der Unterlagen erhalten Sie weitere Informationen und müssen sich um nichts mehr kümmern.

Sofern das Verfahren gewonnen wird, wofür viel spricht, entstehen Ihnen keine Kosten. Gerne Fragen wir auch bei einer eventuell bestehenden Rechtsversicherung an.




Wir übernehmen Ihre Vertretung - kompetent, engagiert und professionell.