ANLEGERRECHTE24
DR. GREGER & COLLEGEN 


Häufig gestellte Fragen 
zur Wirecard-Insolvenz:


1.) Macht es trotz Insolvenz noch Sinn, mich der Interessensgemeinschaft anzuschließen?

Ja, auf jeden Fall. Durch die Insolvenz gehen Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard AG nicht verloren. Zwar sind Aktionäre originär keine Gläubiger im Insolvenzverfahren, doch können die aus unserer Sicht bestehenden Schadensersatzansprüche (Kursdifferenzschaden) auch im Insolvenzverfahren gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Dafür ist es notwendig, die Forderungen nach der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens rechtssicher zur Insolvenztabelle anzumelden. Wir werden die Mitglieder unserer Interessensgemeinschaft zu gegebener Zeit hierüber weiter informieren. 

Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen weitere Haftungsgegner in Betracht, wie beispielsweise Ex-Vorstände, Wirtschaftsprüfer, BaFin etc., die unabhängig von der Wirecard-Insolvenz geltend gemacht werden können. 

 


2.) In welchem Zeitraum muss ich meine Wirecard-Wertpapiere (Aktien, Anleihen oder Derivate) erworben haben, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können?

Wir gehen derzeit davon aus, dass der relevante Erwerbszeitraum zwischen Juli 2012 bis Juni 2020 liegt. 



3.) Muss ich meine Wirecard-Aktien verkaufen, um schadensersatzberechtigt zu sein?

Ob Sie Ihre Wirecard-Aktien weiter halten oder verkaufen ist eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Um schadensersatzberechtigt zu sein, ist es nicht erforderlich, die Aktien aktuell noch im Depotbestand zu führen. Ob im Einzelfall aus steuerlichen Gründen eine Veräußerung sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem/r Steuerberater/in.



4.) Entstehen mir durch den Beitritt zur Interessensgemeinschaft Kosten?

Nein, die Mitgliedschaft in unserer Interessensgemeinschaft ist kostenlos.



5.) Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Unsere erfahrenen Fachanwälte überprüfen derzeit intensiv die in Betracht kommenden Schadensersatzmöglichkeiten und Handlungsalternativen (Sammelklage, Musterklage, Einzelklage, …) und halten Sie hierüber informiert. Sofern mit der weiteren Verfolgung von Schadensersatzansprüchen Kosten verbunden sind, werden wir die Mitglieder unserer Wirecard-Interessensgemeinschaft hierüber rechtzeitig informieren. Ohne ausdrücklichen Auftrag werden keine kostenauslösenden Maßnahmen durch unsere Kanzlei eingeleitet.