ANLEGERRECHTE24
 

UDI Ankaufangebote

Dezember 2021 - Im Rahmen ihrer Sanierungsbemühungen bietet UDI derzeit vielen ihrer Anleger Angebote zum Ankauf von Forderungen an, die ihnen gegen die noch nicht insolventen UDI-Gesellschaften zustehen. Nach Kenntnis der Kanzlei Dr. Greger & Collegen gehen die Angebote ausschließlich an die Anleger der

- UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

- UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

- UDI Energie Festzins 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

- UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

- UDI Energie Festzins 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der

- UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG.

Die Angebote rangieren zwischen 20 % und 25 % des noch zur Rückzahlung anstehenden Nettodarlehensbetrages. Erfreulich ist, dass diese wesentlich klarer abgefasst sind, als noch die alten Angebote, die unter dem „Projekt Matterhorn“ bekannt wurden. Dennoch enthalten sie Fallstricke. Die Angebote sollten nicht ohne anwaltliche Prüfung abgeschlossen werden.

Haben auch Sie ein Angebot von UDI erhalten oder sind Sie an dem Abschluss interessiert?

Dann können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „UDI“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse   

udi@dr-greger.de

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