ANLEGERRECHTE24
 

UDI Insolvenzeröffnungen

Handlungsmöglichkeiten für betroffene UDI-Anleger

Im Anlegerskandal rund um die UDI-Gesellschaften sind durch Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 31.08.2021 und 01.09.2021 erste (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen von verschiedenen UDI-Gesellschaften eröffnet worden.

Betroffen sind die UDI-Gesellschaften:

- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG

- UDI Energie Festzins III UG & Co. KG

- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG

- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG

 - UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

- UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG

- UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co.KG

- UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG.


Die Gläubiger der insolventen Gesellschaften wurden durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 zu den jeweiligen Insolvenztabellen anzumelden.

Gleichzeitig wurden die Termine zur Gläubigerversammlung bestimmt, die je nach Gesellschaft am 05.11.2021 bzw. am 12.11.2021 in Leipzig stattfinden.

Dem Antrag der UDI-Geschäftsführung auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde nicht stattgegeben. Somit hat nun, wie von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen favorisiert wurde, der Insolvenzverwalter die alleinige Entscheidungsgewalt in den jeweiligen Unternehmen.

An der späteren Verteilung der Insolvenzmasse der insolventen UDI-Gesellschaften nehmen nur diejenigen Anleger teil, die ihre Forderung rechtssicher und rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Anleger, die ihre Forderung nicht anmelden, werden bei der Verteilung des Vermögens nicht berücksichtigt. Durch die Forderungsanmeldung wird auch die Verjährung gehemmt. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen nimmt für ihre Mandanten die Anmeldungen vor und vertritt diese über die gesamte Dauer der aller Voraussicht nach mehrere Jahre dauernden Insolvenzverfahren.

Bei den am 05.11.2021 und 12.11.2021 stattfindenden Gläubigerversammlungen wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger teilnehmen um dort die Interessen der UDI-Anleger zu vertreten. Die Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl betroffener UDI-Anleger.

Anleger, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens vollumfänglich vertreten werden wollen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "UDI-Insolvenz" auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

UDI@dr-greger.de

bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.


Die jeweiligen Eröffnungsbeschlüsse des Insolvenzgerichts (Amtsgericht Leipzig) können Sie hier einsehen:

ERÖFFNUNGSBESCHLÜSSE


Zurück zur UDI-Übersichtsseite