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UDI Forderungsanmeldung

17.09.2021 - Laut Mitteilung des UDI-Insolvenzverwalters Dr. Jürgen Wallner werden UDI-Anleger, die den insolventen UDI-Tochtergesellschaften Nachrangdarlehen gewährt haben, in Kürze per Post die Unterlagen für die Forderungsanmeldung erhalten.

Betroffen sind aktuell die Gesellschaften:

- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG

- UDI Energie Festzins III UG & Co. KG

- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG

- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG

- UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

- UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG

- UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co.KG

- UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG.

Fristablauf für die Anmeldungen der Forderung zu der jeweiligen Insolvenztabelle ist entweder der 05.10.2021 oder der 12.10.2021 – je nach Gesellschaft.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt betroffenen Investoren dringend, ihre Forderung/en fristgerecht zu der jeweiligen Insolvenztabelle anzumelden. Nichtangemeldete Forderungen werden bei der Auszahlung der Insolvenzquote am Ende des Insolvenzverfahrens nicht berücksichtigt.

Mit der Forderungsanmeldung ist der erste wichtige Schritt getan. Im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren werden voraussichtlich noch einige Rechtsfragen zu klären sein – etwa wie diejenigen Gläubiger zu behandeln sind, die die Schuldenschnittvereinbarung mit der U 20 Prevent GmbH abgeschlossen haben. Der UDI zufolge handelt es sich dabei um rund 40% der Gläubiger. Hier droht die Gefahr, dass diese im Vergleich zu denjenigen Gläubigern, die die Vereinbarung nicht abgeschlossen haben, schlechter gestellt sind. Ob trotz des Abschlusses der Vereinbarung eine Gleichstellung mit den anderen Gläubigern erfolgen kann, muss aller Voraussicht nach gerichtlich geklärt werden.

Nachdem im Rahmen der Insolvenzverfahren mit einem erheblichen Verlust des Investments gerechnet werden muss, ist es zudem sinnvoll, zusätzlich zur Forderungsanmeldung auch Schadensersatzansprüche gegen in Betracht kommende Haftungsverantwortliche (wie zum Beispiel die ehemaligen Geschäftsführer) zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.  

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen bietet UDI-Gläubigern die vollumfängliche Vertretung in den Insolvenzverfahren an. Darüber hinaus vertritt die Kanzlei auch geschädigte Anleger von UDI-Tochtergesellschaften, die sich noch nicht in Insolvenz befinden.


Ihre Vorteile einer anwaltlichen Vertretung im Überblick:

- anwaltliche Vertretung durch unsere erfahrenen Spezialisten über die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens

- rechtssichere Anmeldung der Forderungen zu den Insolvenztabellen

- wir setzen uns dafür ein, dass die Schuldenschnittvereinbarung für unsere Mandanten keine nachteiligen Auswirkungen hat

- Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber haftungsverantwortlichen Personen und Gesellschaften

- Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Abstimmung im Interesse unserer Mandanten

- Kompetente Ansprechpartner während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens

- Bündelung der Interessen einer Vielzahl geschädigter Investoren

- Regelmäßige Updates über relevante Neuigkeiten in den Insolvenzverfahren.


Anleger, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens vollumfänglich vertreten werden wollen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "UDI-Insolvenz" auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

UDI@dr-greger.de

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