ANLEGERRECHTE24
 

PHISHING-ATTACKEN:

Konto oder Kreditkarte von Betrügern leer geräumt?


Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten schnelle Hilfe für betroffene Phishing-Opfer


Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen


Phishing-Attacken können jeden treffen und werden immer professioneller. Während früher auf den ersten Blick erkennbar war, dass mit der E-Mail oder SMS, die angeblich von der eigenen Hausbank stammt, etwas nicht stimmen kann, werden heutzutage die Angriffe auf das eigene Konto immer raffinierter und damit immer schwerer zu erkennen.

Sofern Sie den Verdacht haben, dass sich Betrüger Zugriff auf Ihr Konto verschafft haben, sind die folgenden Schritte wichtig:

1.) Informieren Sie umgehend Ihre Bank über Ihren Verdacht.

2.) Lassen Sie die betroffenen Karten und/oder Onlinebanking-Zugänge sperren.

3.) Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei .

4.) Sichern Sie alle Dokumente wie beispielsweise die Phishing-Mail oder die Phishing-SMS als mögliches Beweismittel.

5.) Kontaktieren Sie am besten auch zeitnah unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwälte. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei, stellen bei einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung kostenfrei Deckungsanfrage und setzen uns mit unseren Experten für die Rückerstattung Ihrer Verluste ein.



Gesetz sieht Erstattungsanspruch gegenüber der Bank vor:

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Bank ihren Kunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen den Betrag, mit dem das Konto belastet worden ist, unverzüglich zu erstatten hat. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie nicht dem Geldfluss ins Ausland folgen müssen, sondern Ihre Ansprüche vor Ort geltend machen können.

Die Bank kann die Erstattung nur dann verweigern, wenn ihr Kunde entweder in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder aber die Abbuchung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässig ermöglicht hat.

Insbesondere in Fällen, in denen sich Bankkunden nicht aufdrängen musste, dass sie ihre Daten auf gefälschten Internetseiten eingegeben haben, kann von einer groben Fahrlässigkeit kaum die Rede sein.

Sofern noch nachvollziehbar ist, wie die Betrüger die Kontodaten ausgespäht haben, ist es für die Geltendmachung der Rückforderungsansprüche bei der Bank in der Regel hilfreich, die Internetseiten oder E-Mails aufzubewahren. 

Eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Phishing-Experten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist möglich per E-Mail an:

phishing-anwalt@dr-greger.de

Bitte nennen Sie uns insbesondere die betroffene Bank, die Höhe Ihres finanziellen Schadens sowie eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung.