ANLEGERRECHTE24
 

Hanf-Investment


Wurde auch Ihnen für Investitionen in "Hanf" Renditen bis zu 125% in Aussicht gestellt?

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Wurden auch Sie nach Fälligkeit des Darlehens zu immer weiteren Reinvestitionen überredet?
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Warten auch Sie bis heute auf die längst fälligen Rückzahlungen?

 


Dann geht es Ihnen wie möglicherweise mehreren Anlegern, die im Laufe der vergangenen Jahre mit einem in Ungarn ansässigen Unternehmen einen "Investitionsvertrag" abgeschlossen haben. Konkret handelt es sich dabei um ein "qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen". 

Die Rückzahlung des Darlehensbetrages zuzüglich Rendite sollte entsprechend der vertraglichen Vereinbarung spätestens drei Tage nach Ablauf des Investitionszyklus (124 Tage) erfolgen, sofern der Investor den Auszahlungsbertrag nicht reinvestiert.

Laut Vertrag wurde sowohl der Totalverlust des eingesetzten Darlehenskapitals ausgeschlossen als auch die Zahlung von Zinsen und Bonuszinsen.

Hieraus schloss der Vertragsersteller wörtlich:

"Das Angebot ist daher für alle Investoren geeignet."


RETTEN SIE IHR GELD!

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüfen aktuell die rechtlichen Möglichkeiten, um das von den Investoren investierte Kapital zu retten.


Sofern auch Sie Kapital in den Anbau, die Ernte und den Vertrieb von "THC", "CBD" oder "Industriehanf" investiert haben und bis heute auf die Rückzahlung Ihres Kapitals warten, bieten wir Ihnen an, sich für eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung Ihres individuellen Sachverhalts an unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei wenden.

Gerne per E-Mail an:

hanf-invest@dr-greger.de

oder über unten folgendes Kontaktformular.

 


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